Kundeninformationen zu Corona
Bei unseren Veranstaltungen und Caterings haben die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Teilnehmer höchste Priorität, deswegen einmal hier unsere Kundeninformationen zu Corona. Um dieses zu garantieren, informieren wir uns ausgiebig über den aktuellen Stand des Corona-Virus und die damit verbunden Beschränkungen und Regelungen. Alle stattfindenden Veranstaltungen werden nach der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus geplant und umgesetzt.
Wie HEP für Ihre Sicherheit sorgt:
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter im Veranstaltungsbereich (Durch Kennzeichnungen und eventueller Absperrung einzelner Bereiche)
- Bereitstellung von Desinfektionsmittel an alles Zu- und Ausgängen, Sanitäranlagen (Hygiene- Hinweise zur effektiven Handdesinfektion und -reinigung), sowie an verschiedenen Stellen des Veranstaltungsbereiches
- Ausreichende und regelmäßige Belüftung des Veranstaltungsbereiches
- Regelmäßige Reinigung sämtlicher Kontaktflächen (Türklinken, Sanitäranlagen, Oberflächen)
- Laufwege, Garderobe, Ein- und Ausgänge, Empfang sind durch Bodenmarkierungen und Aushänge gekennzeichnet und durchs anwesende Personal ausgewiesen
- Unsere anwesenden Mitarbeiter tragen während der Veranstaltung und während des Kontaktes mit Teilnehmern einen Mund-Nasen-Schutz und halten den Mindestabstand ein
- Vor Arbeitsantritt holen wir uns eine Bestätigung des einzelnen Mitarbeiters, dass keine Krankheitssymptome, die auf eine Infektion hinweisen, vorliegen
- Regelmäßige Unterweisung unserer Mitarbeiter hinsichtlich der aktuellen Infektions- und Hygienevorschriften
Wie Sie für Ihre Sicherheit sorgen:
- Einhaltung des Hygieneschutzes (AHA-Regeln, sowie häufiges Händewaschen und Niesen und Husten nur in die Armbeuge)
- Halten Sie möglichst Ihre Hände aus dem Gesicht fern. Vermeiden Sie das Berühren von Mund, Nase und Augen mit ungewaschenen Händen
- Achten Sie auf Ihre Mitmenschen und handeln Sie umsichtig
- Mund- und Nasenbedeckung tragen, wo es ausgewiesen ist und zudem der Abstand nicht eingehalten werden kann
Da eine Pflicht zur Erfassung und Speicherung der Kontaktdaten anwesender Personen besteht, müssen Name, die Wohnanschrift und eine Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfasst werden. Die Kontaktdaten sind unter Angabe des Datums und der Uhrzeit der Eintragung in Textform zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren. Hierbei gelten natürlich die Datenschutzbedingungen.
Teilnehmer, welche sich verweigern Ihre Kontaktdaten anzugeben, sind von der Teilnahme der Veranstaltung auszuschließen.