AGB

  1. Geltung

1.1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Hanseatische Event Partner GmbH abgeändert werden. Abweichenden Bedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit; anders lautende Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

 

  1. Angebot und Abschluss

2.1. Angebote sind stets freibleibend.

2..2. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck oder Rechenfehler sind für Hanseatische Event Partner GmbH unverbindlich.

2.3. Die Preise pro Teilnehmer sowie die Preise für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen wurden auf Basis von Tarifunterlagen und Preisangaben der Leistungsträger, bei ausländischen Leistungsträgern nach dem Wechselkurs des Angebotsdatums erstellt und basieren auf der im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahl.

2.4. Der Kunde ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Hanseatische Event Partner GmbH die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt ist. Dies ist auch der Fall, wenn Hanseatische Event Partner GmbH bereits eine oder mehrere Teilleistungen erbracht hat. Hanseatische Event Partner GmbH ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen.

2.5. Nebenabreden und Änderungen zu bestehenden Verträgen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.

2.6. Erhöhen sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach Vertragsabschluß die Gestehungskosten, ist Hanseatische Event Partner GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen.

2.6.1. Bei Wechselkursänderungen gilt folgendes:

2.6.1.1. Hat der Kunde zur Abdeckung von durch Hanseatische Event Partner GmbH in ausländischer Währung zu erfüllenden Verpflichtungen die vereinbarte Vorauszahlung geleistet, so wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der an dem auf den Eingang der Vorauszahlung folgenden Tag gilt. Ist eine Vorauszahlung nicht geleistet, wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs des Zeitpunktes zugrunde gelegt, zu dem Hanseatische Event Partner GmbH die ausländischen Verpflichtungen erfüllt hat.

 

  1. Urheberrecht

3.1. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an von Hanseatische Event Partner GmbH erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Modellen, Texten, Konzeptionen und dergleichen, in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung bei Hanseatische Event Partner GmbH.

3.2. Werden Erzeugnisse nach den vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen, Vorlagen, Mustern und dergleichen hergestellt, so trifft den Kunden die alleinige Prüfung, ob dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, Hanseatische Event Partner GmbH von allen eventuellen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.

 

  1. Leistungsänderung

4.1. Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluß erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch Hanseatische Event Partner GmbH veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen.

 

  1. Rücktritt vom Vertrag

5.1. Tritt der Kunde, ohne wegen eines Hanseatische Event Partner GmbH zurechenbaren wichtigen Grundes hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück, so ist Hanseatische Event Partner GmbH berechtigt, Fall des Rücktritts nach Buchung 15%,

bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20%,

bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30%,

bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40%,

bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%,

bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%,

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%

und bei späterem Rücktritt 100% des Auftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der tatsächlich entgangene Gewinn niedriger war. Hanseatische Event Partner GmbH ist zur Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens berechtigt. Alle Spesen und vereinbarten Vergütungen für die bis zum Kündigungszeitpunkt geleisteten Stunden sowie alle Fremdkosten, Storno- und Rücktrittskosten sind in jedem Fall ungekürzt an Hanseatische Event Partner GmbH zu zahlen.

5.2. Vorausleistungen an Leistungsträger, die Hanseatische Event Partner GmbH aus vom Kunden geleisteten Zahlungen erbracht hat, werden insoweit an diesen zurückerstattet, als sie an Hanseatische Event Partner GmbH von den betroffenen Leistungsträgern zurückgezahlt werden, Hanseatische Event Partner GmbH ist nicht verpflichtet, wegen Rückzahlung von Vorausleistungen gerichtlich gegen Leistungsträger vorzugehen. Diese Ansprüche tritt Hanseatische Event Partner GmbH an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an.

5.3. Im Falle einer zeitlichen Verschiebung des Auftrages durch den Kunden bis 30 Tage vor Start der Maßnahme entstehen 5% der veranschlagten Gesamtkosten als Umbuchungsgebühr, wenn der Auftrag innerhalb der nächsten 12 Monate abgewickelt werden soll. Sollte der Auftrag innerhalb der 30-Tage-Frist verschoben werden müssen, so gelten Rücktrittskosten wie unter 5.1.

5.4. Hanseatische Event Partner GmbH ist berechtigt vom Vertrag/ Auftrag zurückzutreten, wenn…

5.4.1. … bei der Durchführung der Veranstaltung/ Reise, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die wirtschaftliche Opfergrenze überschritten wird, respektive bei Durchführung die entstandenen Kosten wirtschaftlich für die Agentur nicht vertretbar sind.

5.4.2. … der anfallende Imageschaden zu einer beträchtlichen Beeinflussung des guten Namens und der Ziele der Hanseatische Event Partner GmbH führen.

5.5. Im Falle des Rücktritts kann Hanseatische Event Partner GmbH für erbrachte oder noch zu erbringenden Leistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

 

  1. Rücktritt in Folge höherer Gewalt

6.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhe, Epidemien, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen, etc.) Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder gleichgewichtige Vorfälle und zwar gleichgültig, ob diese bei Hanseatische Event Partner GmbH oder seinen Leistungsträgern eintreten, berechtigen beide Teile zum Rücktritt.

6.2. Im Falle des Rücktritts kann Hanseatische Event Partner GmbH für erbrachte oder noch zu erbringenden Leistungen eine nach § 471 BGB zu bemessenden Entschädigung verlangen.

6.3. Hanseatische Event Partner GmbH ist im Rücktrittsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasste. In jedem Fall aber hat Hanseatische Event Partner GmbH die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

6.4. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst ist, trägt der Kunde.

6.5. Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfüllter Leistung oder Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, Hanseatische Event Partner GmbH selbst oder seinen leitenden Angestellten fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hanseatische Event Partner GmbH haftet nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Durch diesen Ausschluss wird die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für ihr eigenes grobes Verschulden nicht berührt.

 

  1. Zahlungen

7.1. 20% des Auftragswertes sind bei Auftragserteilung fällig. Zur Absicherung des Kursrisikos kann Hanseatische Event Partner GmbH, unter Zustimmung des Kunden, den Gegenwert des Anteils der Fremdwährung am Auftragswert bei Auftragserteilung abrufen. Das Kursrisiko geht dann mit dem auf den Geldeingang folgenden Tag auf Hanseatische Event Partner GmbH über.

7.2. Abschlagszahlungen, die zur Sicherstellung von Dienstleistungen (Flug, Hotel, etc.) an Dritte zu zahlen sind, werden von Hanseatische Event Partner GmbH gesondert in Rechnung gestellt.

7.3. Beträge bis zur Höhe des vereinbarten Pro-Personen-Preises, soweit sie nicht durch Anzahlung oder Abschlagszahlungen abgerufen sind, sind so fällig, dass Hanseatische Event Partner GmbH 15 Tage vor Reisebeginn auf einem der Hanseatische Event Partner GmbH-Konten darüber verfügen kann.

7.4. Kosten für Sonderleistungen und zusätzliche Bestellungen während der Reise werden nach Rückkehr mit einem Agenturaufschlag von 15% zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet.

7.5. Alle Rechnungen sind netto, d.h. ohne Skonto, bei Erhalt fällig.

7.6. Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die Agentur berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadenersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.

7.7. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, so ist er zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Herabsetzung des Kaufpreises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstrittig sind.

7.8. Der Kunde erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten einverstanden.

 

  1. Lieferung, Leistung, Abnahme

8.1. Die Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine setzt voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat, insbesondere alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Namen der Teilnehmer sowie die vereinbarten Anzahlungen rechtzeitig und vertragsmäßig zur Verfügung gestellt hat.

8.2. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen und Leistungen von durch Hanseatische Event Partner GmbH beauftragten Leistungsträgern haftet Hanseatische Event Partner GmbH grundsätzlich nicht. Hanseatische Event Partner GmbH verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen Leistungsträger an den Kunden abzutreten.

8.3. Bei Sonderanfertigungen und Druckerzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sowie geringfügige Farbabweichungen und Veränderungen zulässig.

8.4. Bei Reisen bzw. Veranstaltungen sind Beanstandungen unverzüglich nach Auftreten gegenüber Hanseatische Event Partner GmbH bzw. ihrem vor Ort tätigen Reiseleiter zu erklären, damit möglichst sofort Abhilfe geschaffen werden kann. Ist dies nicht möglich oder fehlgeschlagen, so ist dies unter Wiederholung der Beanstandung spätestens 3 Tage nach Ende der Reise bzw. Veranstaltung schriftlich gegenüber Hanseatische Event Partner GmbH zu erklären. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignisse, die Hanseatische Event Partner GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren, oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Leistungsträgern von Hanseatische Event Partner GmbH oder deren Unterlieferanten oder Unterleistungsträgern eintreten – hat Hanseatische Event Partner GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Hanseatische Event Partner GmbH, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und Hanseatische Event Partner GmbH erklärt, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag nicht vollständig erfüllen zu können.

8.5. Soweit die Hanseatische Event Partner GmbH Eintrittskarten für Veranstaltungen anbietet, finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 bis 313 BGB) keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Hanseatische Event Partner GmbH bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme der bestellten Eintrittskarten oder Dienstleistungen.

8.5.1. Das vereinbarte Entgelt ist sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

 

  1. Beanstandung bei Sachlieferungen

Für Mängel haftet die Hanseatische Event Partner GmbH wie folgt:

9.1. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Rügen binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen.

9.2. Bei berechtigten Beanstandungen leistet Hanseatische Event Partner GmbH nach seiner Wahl kostenfrei Ersatz oder bessert nach. Die Ersatzleistung bezieht sich jedoch nur auf die mit einem Mangel behafteten Teile.

9.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde Hanseatische Event Partner GmbH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.

9.4. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist die Haftung auf Gewährleistung und Nachbesserung beschränkt.

9.5. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Falle müssen Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende der Hanseatischen Event Partner zugegangen sein.

 

  1. Verwahrung von Kundeneigentum

10.1. Die Aufbewahrung von Aktionsmitteln und sonstigen Unterlagen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und gegen gesondertes Entgelt.

10.2. Für Versicherungsschutz hat der Kunde selbst zu sorgen.

 

  1. Eigenwerbung

Hanseatische Event Partner GmbH ist berechtigt, Exemplare der von ihr gelierten Waren oder sonstigen Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Hanseatische Event Partner GmbH kann auf Vertragserzeugnissen ohne Zustimmung des Kunden in geeigneter Form auf sich selbst hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur schriftlich verweigern.

 

  1. Künstlerengagements / Musikdarbietungen

Abgagen an die Künstlersozialkasse und GEMA sind vom Kunden zu entrichten sofern nicht anders vereinbart.

 

  1. Haftung

13.1. Allgemeine Geschäftsbeschränkungen: Für Schäden des Kunden haftet Hanseatische Event Partner GmbH nur soweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht direkte Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht sind und solche Mangelschäden, gegen welche die zugesicherten Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten. Haftet Hanseatische Event Partner GmbH nach Vorstehendem, darf die Verpflichtung zum Schadenersatz den entstandenen Verlust und entgangenem Gewinn nicht übersteigen, den Hanseatische Event Partner GmbH bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der ihr dann bekannten Umstände als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Die in diesem Abschnitt vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Hanseatische Event Partner GmbH. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Hanseatische Event Partner GmbH selbst oder deren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen sollte. Hanseatische Event Partner GmbH haftet nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, deren persönliche Haftung für ihr eigenes grobes Verschulden hiervon nicht berührt wird.

13.2. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters:

13.2.1. Die Haftung von Hanseatische Event Partner GmbH ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt,

13.2.1.1. wenn der Schaden des Reisenden fahrlässig herbeigeführt werden ist,

13.2.1.2. wenn Hanseatische Event Partner GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.2.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleitung gesetzliche Vorschriften, nach denen in Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Hanseatische Event Partner GmbH gegenüber dem Reisenden auf diese Vorschriften berufen.

13.2.3. Kommt Hanseatische Event Partner GmbH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet Hanseatische Event Partner GmbH insoweit ausschließlich nach dem Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von Warschau und Guadalajara, neben dem ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaft). Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen vor.

13.2.4. Vermittelt Hanseatische Event Partner GmbH ausdrücklich im fremden Namen, so haftet Hanseatische Event Partner GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

13.2.5. Hanseatische Event Partner GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistung in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Dies gilt insbesondere für kurzfristig vor Ort anberaumte Zusatzprogramme.

13.3. Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Leistung, ausgenommen solche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem vertraglich festgesetzten Ende der Reise oder Veranstaltung.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

14.1. Hanseatische Event Partner GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Hanseatische Event Partner GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Waren dürfen nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind Hanseatische Event Partner GmbH unverzüglich mitzuteilen.

14.2. Hanseatische Event Partner GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind um mehr als 20% übersteigt.

 

  1. Übertragung von Rechten, Anzuwendendes Recht und Teilunwirksamkeit

15.1. Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne Zustimmung von Hanseatische Event Partner GmbH nicht auf Dritte übertragen.

15.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richtet sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBL I 1973, 856 ff. v. 868 ff.).

15.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich aus Scheck und Wechselforderungen ist der Sitz von Hanseatische Event Partner GmbH.

 

Hanseatische Event Partner GmbH GmbH

Kalvslohtwiete 5a

22457 Hamburg

Telefon +49 40 55009070

Telefax +49 40 55009074

E-Mail: info@hep-hamburg.de

Internet: www.hep-hamburg.de

Geschäftsführer

Thomas Pylla

Amtsgericht Hamburg

(Stand 01/2013)

 

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